Maison de vacances / Ferienhaus
An traumhafter und ruhiger Lage auf dem Romontberg, nur rund 25 Minuten von Biel entfernt, befindet sich dieses charmante Ferienhaus inmitten einer einzigartigen Naturlandschaft. Die Liegenschaft bietet viel Privatsphäre, sowie eine optimale Besonnung von morgens bis abends. Die Zufahrtsstrasse wird auch während der Wintermonate geräumt, wodurch die Erreichbarkeit der Liegenschaft ganzjährig gewährleistet ist.
Das Raumangebot gestaltet sich wie folgt:
Untergeschoss
Wichtiger Hinweis zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB): Aufgrund der Grundstücksgrösse und der Nutzungsart unterliegen Teile der Liegenschaft unter Umständen dem BGBB. Eine Veräusserung der gesamten Fläche an Nicht-Landwirte bedarf gegebenenfalls einer behördlichen Bewilligung oder einer formellen Entlassung aus dem Unterstellungsbereich. Es besteht daher die Möglichkeit, dass nicht die gesamte Parzelle in ihrem jetzigen Umfang übertragen werden kann oder Flächenabtrennungen erforderlich werden.
An traumhafter und ruhiger Lage auf dem Romontberg, nur rund 25 Minuten von Biel entfernt, befindet sich dieses charmante Ferienhaus inmitten einer einzigartigen Naturlandschaft. Die Liegenschaft bietet viel Privatsphäre, sowie eine optimale Besonnung von morgens bis abends. Die Zufahrtsstrasse wird auch während der Wintermonate geräumt, wodurch die Erreichbarkeit der Liegenschaft ganzjährig gewährleistet ist.
Das Raumangebot gestaltet sich wie folgt:
Untergeschoss
- Zwei Kellerräume
- Bastelraum mit direktem Aussenzugang sowie ein Wasserreservoir mit einem Fassungsvermögen von 12'000 Litern.
- Eingangsbereich/Treppenhaus
- Grosszügiges Wohnzimmer mit Trittofen und Cheminée
- Offene Küche mit Essbereich
- Zwei Zimmer
- Badezimmer mit Dusche, WC und Lavabo
- Vorraum/Lagerraum
- 3 Zimmer
- Badezimmer mit WC, Bidet und Lavabo
- Grosse gedeckte Terrasse mit Cheminée
- Geräumiger Schopf + Réduit
- Diverse Parkmöglichkeiten
Wichtiger Hinweis zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB): Aufgrund der Grundstücksgrösse und der Nutzungsart unterliegen Teile der Liegenschaft unter Umständen dem BGBB. Eine Veräusserung der gesamten Fläche an Nicht-Landwirte bedarf gegebenenfalls einer behördlichen Bewilligung oder einer formellen Entlassung aus dem Unterstellungsbereich. Es besteht daher die Möglichkeit, dass nicht die gesamte Parzelle in ihrem jetzigen Umfang übertragen werden kann oder Flächenabtrennungen erforderlich werden.