Grundstück auf den Höhen von Chesières, in Richtung Ecovets. Es ist nur wenige Autominuten vom Zentrum von Villars, den öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Annehmlichkeiten entfernt. Es profitiert von einer ruhigen Lage und einem herrlichen Blick auf die Alpen.
BODEN
Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem geltenden städtischen Zuteilungsplan der ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) der Chaletzone A zugeordnet ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A, gemäß dem zukünftigen PACOM (Communal Development Plan). Alle Bauarbeiten unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Darüber hinaus umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan eine große Waldfläche. Der mögliche Standort eines Chalets ist auf der Karte lila markiert.
Hier ein Teil der Regeln aus den beiden Bauordnungen:
- Das Gebiet ist für Einzel- oder Gemeinschaftswohnungen, Gewerbe und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand der Fassaden zur Grenze des Nachbargrundstücks beträgt mindestens 8 m.
- Die Fläche der Baugrundstücke beträgt mindestens 1.000 m2, wobei ein Wohngebäude pro Grundstück oder pro Grundstücksteil von mindestens 1.000 m2 vorhanden ist.
- Das Verhältnis zwischen bebaubarer Fläche und Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.
Dieses Dokument hat keine vertragliche Bedeutung, die bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Vertrag dar.
BODEN
Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem geltenden städtischen Zuteilungsplan der ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) der Chaletzone A zugeordnet ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A, gemäß dem zukünftigen PACOM (Communal Development Plan). Alle Bauarbeiten unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Darüber hinaus umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan eine große Waldfläche. Der mögliche Standort eines Chalets ist auf der Karte lila markiert.
Hier ein Teil der Regeln aus den beiden Bauordnungen:
- Das Gebiet ist für Einzel- oder Gemeinschaftswohnungen, Gewerbe und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand der Fassaden zur Grenze des Nachbargrundstücks beträgt mindestens 8 m.
- Die Fläche der Baugrundstücke beträgt mindestens 1.000 m2, wobei ein Wohngebäude pro Grundstück oder pro Grundstücksteil von mindestens 1.000 m2 vorhanden ist.
- Das Verhältnis zwischen bebaubarer Fläche und Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.
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